strafregisterauszug beantragen

Will man einen strafregisterauszug beantragen, erhält man Auskunft über die im Strafregister eingetragen Verurteilungen. Das Strafregister wird im Bundeszentralregister (BZR)zusammen getragen. Das Strafregister zu führen obliegt der Staatsanwaltschaft, wo ich, als verurteilte Person, geboren wurde. Das Bundeszentralregister hat in Berlin seinen Sitz und untersteht dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof. Dort werden alle Bestrafungen von Bürgern eingetragen. Im beantragten Strafregister kann ich alle Vorstrafen, Maßregeln für eine Besserung, Nebenstrafen, die durch ein Gerichtsurteil oder einen Strafbefehl ergangen worden sind, einsehen. Enthalten ist auch eine Verwarnung mit Strafvorbehalt und einem Schuldspruch nach dem Jugendgerichtsgesetz.

Einfach

Kann ich einen strafregisterauszug beantragen?

Den uneingeschränkten Einblick in das Strafregister haben ausschließlich Polizei, Justiz und Stellen die eine Sicherheitsprüfung durchführen. Ich, als Privatperson, kann das gesamte Strafregister nicht einsehen. Ich als Privatperson, Arbeitgeber und Behörden können ein polizeiliches Führungszeugnis, als das Vorstrafenregister, beantragen.

Das polizeiliche Führungszeugnis ist lediglich ein Auszug aus dem Bundeszentralregister. Hier werden Vorstrafen eingetragen, mit einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen und Verurteilungen zu Freiheitsentzug von mehr als drei Monaten. Eine persönliche Strafe wird nicht von Dauer im Bundeszentralregister gespeichert. Der Gesetzgeber hat dazu ein gestaffeltes System von Fristen geschaffen, an dem nach Ablauf die gespeicherten Verurteilungen nicht mehr im Führungszeugnis stehen dürfen, um dann ganz gelöscht zu werden. Eine Verurteilung darf dann nicht mehr zum Nachteil einer Person verwertet werden. Wie lange Vorstrafen im Bundeszentralregister gespeichert werden, ergibt sich aus Vorschriften des Bundeszentralregistergesetzes.

Sicherheit

Das reine Strafregisterauszug beantragen ist heute nur noch in Österreich eine geläufige Bezeichnung. In Deutschland verwendet man den Ausdruck Führungszeugnis.